
Rapper Bushido an einem früheren Prozesstag neben seinem Anwalt Steffen Tzschoppe. Bild: imago images/Olaf Wagner
Unterhaltung
Nach 92. Verhandlungstagen ist im Gerichtsstreit zwischen Bushido und seinem Ex-Manager Arafat Abou-Chaker fast alles gesagt. Die Vernehmung zahlreicher Zeugen ist abgeschlossen, jetzt sind es vor allem Audiodateien, die gehört werden. So auch beim jüngsten Prozesstag am Freitag am Berliner Amtsgericht Tiergarten.
Sollten sich die neuesten Aufzeichnungen als echt herausstellen, könnten sie für Bushido sehr heikel werden. Es gibt für ihn aber auch einen Hoffnungsschimmer, den Richter Martin Mrosk am Ende der Verhandlung offenbarte.
Verteidigung wittert Lücken in Bushidos Argumentation
Zunächst einmal führten aber die Anwält:innen von Arafat und seinen drei mitangeklagten Brüdern Yasser, Nasser und Rommel zwei weitere Tonspuren als Beweismittel an, die den abwesenden Bushido der Lüge bezichtigen sollen. Die Aufnahmen stammen von Dezember 2017 und März 2018 und wurden von Arafat versteckt bei Gesprächen mit Bushido angefertigt.
Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es am 18. Januar 2018 zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Arafats Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.
In der ersten Tonaufnahme – die wie auch die folgende nicht im Saal abgespielt wurde, sondern von der Verteidigung verschriftlicht vorgelesen wurde – sprechen der Rapper und sein damaliger Manager über die Verschiebung von Bushidos "Black Friday"-Tour. Es seien nicht genug Tickets verkauft worden, erklärt Arafat darin. Die Verschiebung sei deshalb auch in Bushidos Interesse, schließlich wolle er ja nicht in halbleeren Hallen spielen.

Bushido und Arafat Abou-Chaker waren einmal Geschäftspartner und dicke Freunde, jetzt stehen sie sich vor Gericht gegenüber. Bild: IMAGO/ Mauersberger
Das Gespräch soll im Dezember 2017 stattgefunden haben, also rund einen Monat vor dem 18. Januar 2018, an dem sich die vermeintlichen Straftaten der Abou-Chakers gegen Bushido ereignet haben sollen. Die Verteidiger:innen der Abou-Chakers führen diese Aufnahme nun als Beweismittel an, um zu zeigen, dass Bushido bei seiner Aussage gelogen hat.
Als dieser jüngst vor Gericht nämlich mit jener Tonspur konfrontiert wurde, die das Treffen im Januar 2018 aufgezeichnet haben soll und die Aussagen des Rappers zu den angeblichen Übergriffen scheinbar widerlegt, hatte Bushido wie folgt argumentiert: Die Tonspur müsse von einem anderen Treffen stammen, schließlich sei auf ihr zuhören, dass die Absage der Tour thematisiert wird. Die sei aber im Januar 2018 längst beschlossen gewesen.
Das sehen die Anwält:innen der Abou-Chakers mit der neuen Audiodatei widerlegt. Denn dieser zeige, dass noch einen Monat zuvor die Verschiebung der Tour diskutiert wurde – womit das Thema Tour-Absage im Januar 2018 durchaus aktuell gewesen sein dürfte.
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Auch die zweite neue Audiodatei, die die Verteidigung am Freitag ins Feld geführt hat, soll eine Lüge des Rappers entlarven. Sie soll von März 2018 stammen – also zwei Monate nach den angeblichen Straftaten – und wieder ein Gespräch zwischen Bushido und Arafat abbilden, in dem sich die beiden über Steuerfragen zu ihrer Abfindungsvereinbarung austauschen.
Neue Tonspur stellt Bedrohungslage durch Arafat in Frage
Nachdem er die Verschriftlichung der Aufnahme im Gerichtssaal verlesen hatte, wies Abou-Chaker-Verteidiger Michael Martens darauf hin, dass Bushido hier auf Augenhöhe auftrete. "Aus einer gleichberechtigten Position und nicht Opfer äußeren Druckes", erklärte der Rechtsanwalt. Das widerspreche aber Bushidos Aussage, nach dem Gespräch am 18. Januar 2018 von Arafat Abou-Chaker massiv bedroht und eingeschüchtert worden zu sein.
Bushido-Anwalt Steffen Tzschoppe und die Staatsanwaltschaft wollen die neuen Beweisanträge nun erst sichten, bevor sie sich dazu äußern.

Im Gegensatz zu Nebenkläger Bushido muss Arafat Abou-Chaker als Angeklagter zu jedem Prozesstag erscheinen. Bild: IMAGO/Olaf Wagner
Am Ende der Verhandlung wartete Richter Martin Mrosk noch mit zwei Neuigkeiten auf. Zum einen sei die für den 12. April 2023 angesetzte Urteilsverkündung aufgehoben. Der sich schon jetzt über zwei Jahre ziehende Prozess wird also noch länger gehen, bis wann ist aber noch offen.
Zum anderen verkündete der Richter ein erstes Update zu der Tonspur, die vom 18. Januar 2018 stammen soll und Bushidos Vorwürfe scheinbar entkräftet. Der Audioforensiker, der die Datei analysiert, habe "Auffälligkeiten, aber noch keine Beweise für eine Manipulation entdeckt", sagte Martin Mrosk. Unter anderem würden die Metadaten zum Aufnahmedatum fehlen, was ungewöhnlich sei.
Mit den endgültigen Ergebnissen rechnet das Gericht dann Mitte März. Am 13. März geht der Prozess weiter.
Mit einem dramatischen Manöver war ProSieben am Mittwoch der direkten Konkurrenz mit Stefan Raabs TV-Premiere ausgewichen. Erstmals war dessen Late-Night-Show "Du gewinnst hier nicht die Million" bei RTL im Free-TV gelaufen – am Mittwoch, um 20.15 Uhr und damit auf dem Stammplatz von ProSiebens "TV total".