Im Juni wurde bekannt, dass die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Till Lindemann ermittelt. Zuvor hatten mehrere Frauen Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger erhoben. Nun steht fest: Der 60-Jährige hat keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Wie die Behörde am 29. August mitteilte, wurde das Verfahren eingestellt.
Wenig überraschend wird über diese Entscheidung nun heftig diskutiert. Auf seinem Youtube-Kanal meldet sich unter anderem der Medien-Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Legal zu Wort. Er zeigt sich durchaus überrascht von der Einstellung des Verfahrens. Teilweise machen ihn die Ausführungen in der offiziellen Mitteilung sogar fassungslos.
Solmecke verfolgte die Ermittlungen von Beginn an. Aus seiner Sicht kommt der Entschluss der Staatsanwaltschaft zu einem "recht frühen Zeitpunkt". Die jüngste Entwicklung habe ihn "ziemlich überrascht", gibt der Jurist offen zu, bevor er auf die einzelnen Punkte der Stellungnahme zu sprechen kommt.
Vor allem über einen Punkt stolpert Solmecke, während er die Aussagen der Staatsanwaltschaft nach und nach durchgeht. Unter anderem wird die Youtuberin Kyla Shyx genannt, deren Angaben "in den Vernehmungen zu unkonkret" gewesen seien.
Die Behörde merkt an, Shyx habe weitere Personen benannt, die theoretisch hätten aussagen können, doch diese "wurden nicht hinreichend identifizierbar benannt und konnten auch durch die weiteren polizeilichen Ermittlungen nicht namhaft gemacht werden". Eine unmittelbare Vernehmung sei daher nicht möglich gewesen.
An anderer Stelle ist von einer weiteren Frau die Rede, die ebenfalls anonym geblieben sei und deshalb nicht vernommen werden konnte.
An genau diesen Stellen hakt Solmecke ein. "Ich kann nicht nachvollziehen, dass man seitens der Staatsanwaltschaft nicht weiter nachgebohrt hat", erklärt er und erinnert daran, dass mehrere Frauen mit der Presse gesprochen hätten. Dass für das Verfahren potenziell wichtige Personen von der Behörde hingegen nicht ausfindig gemacht werden konnten, sei ihm ein Rätsel.
Ein Knackpunkt dabei: Journalist:innen können sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, müssen Informationen also nicht weitergeben. Daher sind sie keine fruchtbare Quelle für die Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Umso mehr hätte sich die Behörde aber anstrengen müssen, diejenigen, die Vorwürfe erheben, persönlich zu erreichen, urteilt Solmecke:
"Das habe ich noch nicht erlebt", betont der Anwalt dann noch einmal, räumt aber auch ein: "Das ist natürlich ein schwieriger Fall für die Staatsanwaltschaft." Den Druck gegen Lindemann hätte die Behörde wohl einfach nicht so lange aufrechterhalten können. Dennoch findet er das Vorgehen schlicht "zu mau".