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Bushido-Prozess: Gutachten wird vorgestellt – Öffentlichkeit wird ausgeschlossen

Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden Berlin den 17.08.2020 Bild-Motiv: Nebenklaeger Bushido 10.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung ...
Bushido sagte an 28 Verhandlungstagen aus.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Gutachten wird vorgestellt – und die Öffentlichkeit ausgeschlossen

23.10.2023, 17:3723.10.2023, 18:03
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Mittlerweile fand der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder zum 105. Mal statt. Das Verfahren geht Stand jetzt noch bis November. Zuletzt wurde kein neuer Zeuge angehört. Vielmehr wurde eine Tonbandaufnahme abgespielt, die bereits bei vorherigen Verhandlungstagen eine Rolle spielte. Zu hören war, wie Bushido und Arafat darüber sprachen, wie sie die Geschäfte miteinander aufteilen wollen.

Dabei ging es auch um das Grundstück in Kleinmachnow. Der Rapper erklärte: "Ich wohne auf einer Baustelle, muss mit meinen Kindern wegziehen, muss mit denen etwas Neues organisieren." Und weiter: "Bei mir gibt es einfach nur einen Punkt. Ich wollte und werde diesen Cut machen, weil ich weiß, dass in der Vergangenheit auch viele Sachen liegen geblieben sind." Arafat betonte, dass er sich nicht streiten wolle und andersherum erwarte er das auch von ihm. Er wolle "im Guten gehen".

Nun ging es mit einem weiteren Gutachten weiter, das allerdings nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Verteidigung verliest eine Erklärung

Bevor eine sachverständige Wirtschaftsreferentin ihr Gutachten präsentieren sollte, fragte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk, ob es noch etwas zu erklären gebe. Die Verteidigung bejahte dies und verlas folglich eine Erklärung. Dabei ging es unter anderem um die Aussagen des Berliner Anwalts, der am 103. Prozesstag aussagte. Bushido soll ihm damals von den angeblichen Vorfällen am 18. Januar 2018 erzählt haben. Die Angaben würden sich auf die Umstände beziehen, von denen der Rapper berichtet habe. Zudem würden relevante Zeugen nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, hieß es jetzt.

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Bushido äußerte sich vor Gericht auch zu den 180.000 Euro.Bild: imago images/Olaf Wagner

Dies wurde mit Blick auf die Nebenklage als "taktisches Mittel" bezeichnet. Das Gleiche sei bei der einstigen Steuerberaterin von Bushido der Fall. Auch sie sagte im Prozess aus und berichtete von Bushidos Schilderungen. "Er hat gesagt, dass er in psychologischer Behandlung ist", gab sie an. Wann genau das Treffen mit dem Künstler stattgefunden habe, konnte sie nicht mehr genau angeben. "Im Frühjahr 2018 oder 2019", meinte sie. Beide Zeugen seien vom Hörensagen nach ins Vertrauen gezogen worden, wurde dazu angemerkt.

Darüber hinaus sei auch der Zeitpunkt entscheidend. Bei der Steuerberaterin könnte das Gespräch von Bushido auch erst ein Jahr nach dem 18. Januar 2018 stattgefunden haben. Bei dem Gespräch mit dem Anwalt unter anderem im August 2018 sah die Verteidigung eine "Motivlage des Nebenklägers". Im Zuge dessen wurde Bushidos Schilderung vom 18. Januar 2018 als "Gründe für den Ausschluss des Mitgesellschafters" angeführt, in dem Fall Arafat Abou-Chaker. Zudem könne bei dem Abheben von 180.000 Euro nicht die Rede von Untreue sein. "Die wirtschaftliche Position des Nebenklägers wird nicht berührt", wurde erklärt.

Aussage zu den 180.000 Euro wird zum Thema

Zur Erinnerung: Rommel soll laut Anklage ohne das Wissen von Bushido 180.000 Euro vom Firmenkonto abgehoben und es Arafat überreicht haben. Damit sollten Schulden für Instandsetzungsarbeiten auf Bushidos Grundstücksteil beglichen werden. Ob Bushido eine Vollmacht selbst unterschrieben habe, wisse er nicht mehr, sagte der Rapper am 20. Prozesstag aus.

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Bushido sagte zuletzt im Oktober 2022 aus.Bild: imago images/Olaf Wagner

Zudem merkte er an: "Die ganze Geschichte ist ein ganz großer Fake. Ich weiß nichts von privaten Schulden." Die Verteidigung sagte nun: "Es kann nicht von Untreue ausgegangen werden, so weit ein Einverständnis der Gesellschafter vorliegt."

Auch seine Aussage sei nach der Schilderung von Sekretärin Caro W. widerlegt worden. Sie gab am 31. Verhandlungstag an, mitgehört zu haben, wie Bushido, Arafat und Rommel über das Geld auf dem Firmenkonto gesprochen und einvernehmlich entschieden hätten, die Summe für offene Kosten der Immobilie in Kleinmachnow zu verwenden. Bushido habe dem zugestimmt.

Öffentlichkeit darf Gutachten nicht anhören

Im Anschluss sollte die sachverständige Wirtschaftsreferentin ihr Gutachten zur Tagessatzermittlung vortragen. Doch bevor es dazu kommen konnte, grätschte Hansgeorg Birkhoff, der Anwalt von Arafat, dazwischen. Er sagte plötzlich: "Ich beantrage die Öffentlichkeit in der Sache auszuschließen." Hier würden nämlich steuerliche Bestände dargelegt werden und somit Aspekte, die unter ein Verwertungsverbot fallen.

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 02.03.2022 9.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung, ...
Arafat Abou-Chaker steht seit August 2020 vor Gericht.Bild: IMAGO/Olaf Wagner

Verteidiger Michael Martens fügte hinzu: "Es ist sehr umfassend das persönliche Leben der Angeklagten ausgeforscht worden." Zudem würden hypothetische Haushaltsausgaben geschätzt werden. Dies wäre irrelevant für die Tagessatzbestimmung. Oberstaatsanwältin Petra Leister meinte dazu: "Ich kann das nicht erkennen. Hier sind Konten, Grundbuchauszüge ausgewertet worden." Das wäre nicht ungewöhnlich und die Informationen seien nicht aus Steuerakten entnommen worden, betonte sie.

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"Das Grundstück in Kleinmachnow, sonstige Immobilien wurden hier schon erörtert. Das ist eine sinnvolle Schätzung auf tatsächlichen Grundlagen", sagte Leister weiter. Schließlich gab es eine kurze Pause, um zu einer Entscheidung zu kommen.

Nachdem der Prozesstag fortgesetzt wurde, folgte ein Beschluss, der besagte, dass "auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird". Im Anschluss wurde die Wirtschaftsreferentin hereingebeten, die schließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihr Gutachten präsentierte. Am 27. Oktober geht es weiter.

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