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Selbstbestimmungsgesetz: Wie kann ich den Geschlechtseintrag im Ausweis ändern?

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Für das Selbstbestimmungsgesetz wurde lange gekämpft.Bild: imago images / Bernd Elmenthaler
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Wie kann ich meinen Geschlechtseintrag im Ausweis ändern?

08.11.2024, 16:5708.11.2024, 16:57
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Seit dem 1. November ist Schluss mit hohen Hürden und teuren Prozessen für trans*, inter und nicht nicht-binäre Menschen. Das Selbstbestimmungsgesetz ist in Kraft getreten und damit können der offizielle Geschlechtseintrag und Vorname einfacher geändert werden. Dafür ist eine persönliche Erklärung erforderlich.

Um die abzugeben, sind allerdings doch ein paar Steps nötig. Man braucht einen Termin beim Standesamt, alle Ausweise und Urkunden – und ein klein wenig Geduld. Den genauen Ablauf haben wir hier zusammengefasst.

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Schritt 1: Anmeldung beim Standesamt drei Monate im Voraus

Der Weg zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens in Dokumenten führt zunächst über das Standesamt. Hier benötigt man einen Termin, um dann vor Ort die entsprechende persönliche Erklärung abzugeben.

Einen solchen Termin bekommt man allerdings nicht ohne Anmeldung. Drei Monate im Voraus muss man sich beim Standesamt melden – persönlich oder schriftlich. Bei welchem Standesamt man das macht, kann man sich aussuchen.

Man teilt der Behörde mit, dass man den Geschlechtseintrag und eventuell auch den Vornamen gerne ändern lassen möchte. Bei der Anmeldung kann man Geschlecht und Vornamen auch schon im Voraus mitteilen. Die Angaben sind zu dem Zeitpunkt aber noch nicht bindend.

Die schriftliche Anmeldung kann per Post oder Mail erfolgen. Bei einer Mail muss man allerdings darauf achten, dass man mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet, schreibt "Stiftung Warentest". Manche Standesämter bieten auch ein eigenes Anmeldeformular auf ihrer Website an.

Schritt 2: Persönliche Erklärung zur Änderung abgeben

Nach der Anmeldung heißt es erst einmal: Geduld haben. Jetzt beginnt nämlich die Wartezeit von drei Monaten. Die erklärt auch, dass man sich in diesem Jahr frühestens ab dem 1. August anmelden konnte. Genau drei Monate später –also am 1. November – ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten und damit der frühestmögliche Zeitpunkt, die Änderung bei de mentscheidenden Termin vornehmen zu lassen.

Wichtig: Beim Termin musst du unbedingt ann Personalausweis und Reisepass, Geburtsurkunde und gegebenenfalls auch an die Ehe- oder Lebens­part­nerschafts­urkunde denken!

Vor Ort erklärt man dann, welche Änderungen man konkret vornehmen lassen möchte. Diese Erklärung wird noch beurkundet, wofür eine Gebühr fällig wird. In Berlin zum Beispiel sind das 15 Euro.

Wer jünger als 14 Jahre alt ist kann den Antrag nicht selbst stellen, auf Wunsch können das aber die Eltern oder Sorgeberechtigten übernehmen. Minderjährige ab 14 Jahren dürfen den Antrag selbst stellen, benötigen aber deren Einverständnis.

Schritt 3: Neue Dokumente beantragen

Damit ist der Prozess in Gang gesetzt: Das Standesamt übermittelt die neuen Daten an das Geburtsstandesamt, bei dem man sich dann eine neue Geburtsurkunde ausstellen lassen kann.

Das Geburtsstandesamt wiederum gib die Änderungen an die Meldebehörde weiter. Dann kann (und muss) man neue Dokumente beantragen. Alte Ausweise werden ungültig.

Der Geschlechtseintrag steht übrigens nicht im Personalausweis, deshalb ist die Änderung auch nur im Reisepass sichtbar, wenn man einen beantragt. Den Vornamen hingegen findet man in beiden Dokumenten.

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Sonnenblumenkerne sind ein echtes Superfood. Sie sind reich an ungesättigten Omega-6-Fettsäuren, die sich positiv auf Herz und Kreislauf auswirken. Neben Vitamin E enthalten sie auch Mineralstoffe wie Magnesium, Selen und Zink, die für einen funktionierenden Stoffwechsel unerlässlich sind. Außerdem sind die Kerne eine gute Proteinquelle.

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