Werbung soll meistens vor allem eins: im Kopf bleiben. Dass dafür nur allzu gerne auch unfaire Mittel genutzt werden, ist bekannt: Leicht bekleidete Frauenkörper, knallige Farben oder auch überspitzte Formulierungen helfen dabei, Verbraucher:innen für das eigene Produkt zu hypnotisieren.
Rechtlich gesehen ist das nicht immer lupenrein. So muss sich nun auch Lidl einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Hamburg stellen.
Konkret geht es dabei um eine Kampagne, die der Discounter Ende Mai gelauncht hatte. Im Rahmen einer bundesweiten Preissenkung versprach Lidl auf allen Kanälen, "Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger" zu machen. Man tönte bereits von der "größten Preissenkung seiner Geschichte".
Verbraucherschützer:innen kritisierten die Aktion von Beginn an. Viele rechneten nach und merkten an, dass in einzelnen Märkten deutlich weniger Produkte im Preis gesenkt worden waren.
Lidl selbst begründete das mit teils regionalen Anpassungen. Auf ganz Deutschland gerechnet stimme die Zahl an Einzelprodukten demnach aber durchaus.
In der Klageschrift, die unter anderem der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird der Slogan dennoch abgemahnt. Als Begründung weisen die Kläger:innen darauf hin, dass Verbraucher:innen von der Werbeaktion in die Irre geführt würden.
Kritisiert wird zudem die fehlende Auskunft darüber, welche Produkte im Rahmen der Aktion günstiger geworden sind. "Es ist völlig unklar, welche Produkte im Preis sofort dauerhaft reduziert wurden. Wer mit so konkreten Zahlen und Versprechen wirbt, muss sie auch belegen", merkt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg an.
Tatsächlich sparen Lidl-Kund:innen durch die Aktion aber oft ohnehin nur einen Bruchteil an der Gesamtsumme. Die Preisvergleichsapp Smhaggle stellte heraus, dass die Senkung oft nur ein bis zehn Prozent beträgt. Damit spart man gerechnet auf den gesamten Einkauf mitunter nur Centbeträge im einstelligen Bereich – eben weil es auch nicht alle Produkte sind, deren Preis reduziert wurde.
Vonseiten des Unternehmens gibt es bisher keine Stellungnahme zu der Klage. Auf Anfrage der "Lebensmittelzeitung" hieß es, eine solche sei nicht bekannt.
Sollten die Verbraucherschützer:innen Recht bekommen, wäre das das Ende für die Werbeaktion von Lidl. Dennoch dürfte man sich mit der groß angelegten Kampagne bereits einen Platz in den Köpfen vieler Kund:innen geschaffen haben.
Tatsächlich hatte die Rabattaktion im Mai zur Folge, dass die Discounter-Konkurrenz von Aldi eine ähnliche Kampagne startete. Seitdem liefern sich die beiden Marken einen erbitterten Preiskampf. So gesehen hat die Lidl-Aktion für die Verbraucher:innen vielleicht sogar doch einen Vorteil.