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Supermarkt: Klage gegen Edeka – wegen fieser Werbung

Edeka, Nollendorfplatz, Schöneberg, Tempelhof-Schöneberg, Berlin, Deutschland *** Edeka, Nollendorfplatz, Schöneberg, Tempelhof Schöneberg, Berlin, Germany
Edeka <3 Lebensmittel – und muss sich einer Klage vom Verbraucherschutz stellen.Bild: imago images / Schöning
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Supermarkt: Verbraucherschutz geht gegen Edeka vor – wegen fieser Werbung

Vermeintlich attraktive Angebote, die mit Sternchen versehen zu versteckten Hinweisen führen – was auf den ersten Blick nach günstigen Preisen aussieht, entpuppt sich für viele Kund:innen als eingeschränktes Versprechen.
24.07.2025, 18:1124.07.2025, 18:11
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Edeka ist vor allem dafür bekannt, dass der Supermarkt Lebensmittel liebt – der Werbespruch wird wahrlich nicht gerade sparsam in den Filialen genutzt.

Doch ob Edeka auch seine Kund:innen liebt? Fraglich. Wer die Prospekte der Supermarktkette liest, stößt schließlich unter Umständen auf Preise, die so gar nicht für alle und überall gelten.

Darin sieht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen potenziellen Bruch mit geltendem Recht – und verklagte Edeka Süd nun vor dem Landgericht Offenburg auf Unterlassung.

Supermarkt: Unterlassungsklage gegen Edeka

Der Lebensmittelhändler sieht sich darin mit diversen Kritikpunkten konfrontiert. Kritikpunkt Nummer eins: Auf den Seiten des Prospekts wurden Produkte mit günstigen Preisen beworben – allerdings ausschließlich für App-Nutzer:innen. Ein klarer Hinweis darauf fehlte jedoch.

Erst auf einer späteren Seite wurde über ein Sternchen in einem Hinweistext deutlich gemacht, dass die beworbenen Preise nur in teilnehmenden Märkten und nur für App-Kund:innen gelten.

Augsburg, Bavaria, Germany - 2 April 2023: An EDEKA brochure with the offers of the week *** Ein EDEKA Prospekt mit den Angeboten der Woche
So sieht ein Prospekt von Edeka inklusive der Wochenangebote aus.Bild: IMAGO images / Bihlmayerfotografie

Das sei ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Die Leiterin der Stabsstelle Recht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Gabriele Bernhardt, erklärte das geltende Recht im Interview mit der "Lebensmittelzeitig" so:

"Wenn in der Filiale auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben wird, muss nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarkt gilt, ohne Nutzung einer App."

Generell würde gelten: "Da sich die Werbung an alle Kunden richtet, ist auch der Preis anzugeben, der für alle Kunden gültig ist."

Klage gegen Edeka: Auch andere Supermärkte in der Kritik

Ein weiterer Punkt der Kritik: Edeka Südwest wirbt mit der Vergabe von Payback-Punkten, welches ein Bonusprogramm mit geldwertem Vorteil ist. Gleichzeitig gibt der Konzern aber nicht den tatsächlichen Endpreis der Produkte an.

Der gesamte Eintrag zur Klage ist auf der Seite der Verbraucherzentrale nachzulesen.

Doch Edeka ist nicht der einzige Supermarkt, der sich mit einer Klage zu diesem Sachverhalt auseinandersetzen muss.

Schon in der Vergangenheit hat die Verbraucherzentrale ähnliche Verfahren gegen andere große Handelsketten wie Rewe, Penny und Lidl angestrengt. Auch dort standen versteckte App-Preise und unklare Preisangaben im Fokus der Kritik.

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