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Supermarkt: Rewe ruft Cashewkerne von "ja" zurück

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Bei Rewe gibt es aktuell eine groß angelegte Rückrufaktion.Bild: IMAGO/Michael Gstettenba
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Supermarkt: Rewe ruft beliebtes "ja"-Produkt zurück – Lebensgefahr

03.09.2024, 16:49
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Bei der Herstellung von Lebensmitteln müssen Produzenten besonders große Vorsicht an den Tag legen. Produktschäden können beim Verzehr mitunter nämlich zu gesundheitlichen Schäden führen.

Wird eine Verunreinigung bekannt, sind Supermärkte und Discounter wie Rewe, Edeka, Lidl oder Aldi entsprechend dazu angehalten, sofort die Verbraucherschutzbehörden alarmieren.

Der Verzehr von kontaminiertem Essen oder verunreinigten Getränken kann zu Verletzungen, Erkrankungen oder noch Schlimmerem führen. Deshalb werden Produkte massenhaft zurückgerufen, wenn sich auch nur wenige Artikel der Reihe als schadhaft erweisen.

Rückruf bei Cashew-Kernen: Rewe warnt vor Glasscherben

Vorsicht gilt daher aktuell für Kund:innen von Rewe. Denn die Supermarkt-Kette hat eine Verunreinigung eines Produktes an die Lebensmittelaufsicht gemeldet. In der Folge ruft der Markt eine Charge eines beliebten Produkts seiner Eigenmarke "ja" im großen Stil zurück.

Bei dem betroffenen Produkt handelt es sich um die beliebten Cashew-Kerne der Eigenmarke. Wie die Plattform "lebensmittelwarnung.de" am Montagnachmittag bekannt gab, können die 200-Gramm-Packungen gefährliche Fremdstoffe enthalten. Vom Verzehr der Nüsse wird daher dringend abgeraten.

Beim Verzehr der Cashew-Nüsse von "ja" droht akute Gefahr für Leib und Leben. Der Grund dafür: In den Verpackungen wurden "Fremdkörper in Form von Glas", wie die Lebensmittelwarnung schreibt. Im Klartext: Zwischen den Nüssen lauern höchstwahrscheinlich Glasscherben.

Auf der Homepage warnt die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und den Landesbehörden betriebene Verbraucherschutzplattform vor "Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr".

Entsprechend hat Rewe eine großflächige Rückrufaktion ausgerufen. Die Cashew-Packungen können dabei bei voller Preiserstattung im Markt zurückgegeben werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht nötig, den Kassenbon vorzulegen.

Chargennummer und Bundesländer: Diese Produkte sind betroffen

Konkrete Vorsicht ist vor allem für Verbraucher:innen in elf deutschen Bundesländern geboten: Betroffen sind von dem Rückruf Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

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Kund:innen, die sich Cashew-Nüsse in Rewe-Märkten in den betroffenen Bundesländern gekauft haben, sollten dabei unbedingt auf die Aufschrift auf der Außenseite der Produktverpackung achten. Zurückgerufen werden Packungen mit der Chargennummer 58824, mit einer Mindesthaltbarkeit bis Ende Februar 2025.

Fehlerhafte Produkte können theoretisch auch in Filialen zurückgegeben werden, bei denen die Cashews nicht gekauft wurden. Voraussetzung: Der Markt liegt im Vertriebsgebiet, das von den mit Glasscherben verunreinigten Lebensmitteln betroffen ist.

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