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Supermarkt: Experten decken gefährliche Mängel bei Algen-Deklaration auf

Wakame seaweed salad with sesame seeds. Traditional Japanese food. Wakame seaweed salad with sesame seeds. Traditional Japanese food. Copyright: xZoonar.com/IngridxBalabanovax 19818760
Der Algensalat aus Wakame ist ein beliebtes Gericht aus der japanischen Küche.Bild: imago images / Zoonar / Ingrid Balabanova
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Experten entdecken gefährliche Mängel bei Angaben auf Algen-Produkten

10.02.2025, 07:18
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Sie sind grün, glitschig und beim Baden echt lästig: Algen. Während so manch eine:r im See oder Meer Gänsehaut – und zwar im negativen Sinne – bekommt, sobald man mit den Füßen an das Seetang gelangt, ist es auf dem Tisch eine beliebte Beilage.

Insbesondere um einem Gericht einen asiatischen Touch zu verleihen, greifen viele zu essbaren Algen, beliebt sind hier unter anderem die Sorten Nori, Kombu oder Wakame. Sie sind vegan, reich an Proteinen und Nährstoffen und gelten als Superfood. Das Meeresgemüse in die Ernährung zu integrieren, kann also nur Vorteile haben, oder?

Nicht unbedingt. Die Verbraucherzentrale warnt, dass der Verzehr auch schnell zum Gesundheitsrisiko werden kann. Das Problem sieht sie vor allem in der mangelhaften Aufklärung der Verbraucher:innen über die Inhaltsstoffe.

Kritik an mangelnden Jod-Angaben auf Algen-Produkten

Die Deklaration der Algensorten im Supermarkt sei nämlich oft ungenau, kritisiert die Verbraucherzentrale. Häufig würden die Hersteller einfach "Seetang" oder "Meeresalgen" auf die Verpackung schreiben, was jedoch nicht ausreichend ist.

"Mindestens der geläufige Name der verwendeten Algenart wie Norialge oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen", fordert Heike Silber, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale.

Zudem müsse der Algenteil in einem Produkt klar angegeben werden, findet Silber. "Dies gilt insbesondere, wenn Algen im Namen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden".

In einem bundesweiten Marktcheck haben die Verbraucherzentralen insgesamt 142 Algenprodukte untersucht. Bei mehr als der Hälfte davon fehlen Angaben zum Algenanteil, obwohl dieser teilweise zwischen 0,2 und 100 Prozent schwankte.

Defizite bei Deklaration auf Algen gefährdet Verbraucher

Die Angaben sind insbesondere aufgrund des enthaltenen Jods wichtig, denn davon steckt eine ganze Menge in dem Seegras und zu viel davon sollten Verbraucher:innen nicht zu sich nehmen. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollten Erwachsene die Grenze von 500 Mikrogramm am Tag nicht überschreiten, die Empfehlung für diese Altersgruppe liegt sogar bei nur 200 Mikrogramm.

Die Verbraucherzentralen haben deshalb bei ihrem Marktcheck ein besonderes Auge auf die Deklaration von Jod geworfen. 56 der untersuchten Produkte enthielten demnach viel Jod, die entsprechenden Informationen dazu fehlten jedoch bei zwei Dritteln davon. Ernährungsexpertin Heike Silber findet klare Worte: "Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktuell unzureichend geschützt".

Die Verbraucherzentrale betont deutlich, dass nur wenig Algen gegessen werden sollten. Daher hätte auch eine besonders hervorgehobene Werbung mit Proteinen keinen Mehrwert. Bei Einhaltung der geringen Verzehrmenge hätten diese kaum einen Einfluss auf die Proteinversorgung. Zu allem Übel könnten Verbraucher:innen dadurch sogar zu einem höheren Konsum verleitet werden.

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