Beim Bau neuer Radwege können Länder und Kommunen ab sofort üppige Bundeshilfen abrufen: Am Montag startete das Förderprogramm "Stadt und Land" des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), das bis 2023 insgesamt bis zu 660 Millionen Euro für bessere und sichere Radverkehrsinfrastruktur vorsieht. Ziel ist ein möglichst lückenloses und abgeschirmtes Radwegenetz in Deutschland – auch zwischen weiter entfernten Kommunen.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) betonte, er wolle "die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern" und stelle so viel Geld wie nie für die nötige Infrastruktur zur Verfügung. Insgesamt stellt das BMVI nach eigenen Angaben bis 2023 knapp 1,5 Milliarden Euro für den Radverkehr bereit.
Beim neuen Förderprogramm können laut Scheuer in erster Linie bedürftige Gemeinden in Abstimmung mit den Ländern über Projekte vor Ort entscheiden. "Das können zum Beispiel Radwegebrücken oder -unterführungen sein, fahrradfreundliche Kreuzungen, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen." Der Bund zahle dann "schnell und unbürokratisch", versprach Scheuer.
Laut BMVI soll das Bundesamt für Güterverkehr innerhalb eines Monats eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Vorhaben erklären – "tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt". Die Länder sollen demnach "auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen" achten.
"Geld vom Bund ist jetzt reichlich da", zeigte sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) erfreut und lobte Scheuers Förderprogramm. "Auch bei der Qualität setzt der Bund neue Maßstäbe und macht klare Vorgaben, wie gute Radinfrastruktur überhaupt gestaltet sein muss", erklärte die stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters.
Der Verband kritisierte aber, dass Planungen des Bundes zufolge neben gut 270 Kilometern abgetrennter Radwege auch 670 Kilometer sogenannter Schutzstreifen für Radfahrer auf der Straße gefördert werden sollen. Solche Markierungen seien nicht fahrradfreundlich, sondern ein "Rückfall in überholte Planungsmethoden".
(ftk/afp)