Nach anderthalb Jahren als Geschäftsführer von Hertha BSC war für Fredi Bobic im Januar Schluss. Noch am Tag der 0:2-Pleite gegen Union Berlin wurde der 51-Jährige von Vereinspräsident Kay Bernstein von seinen Pflichten entbunden.
"Wir sind weit weg davon, dass wir im Streit auseinandergehen", hatte Bernstein noch tags darauf erklärt. Trotzdem droht nun eine Schlammschlacht vor Gericht: Wie "Bild" berichtet, hat Hertha den Geschäftsführer nämlich nicht nur entlassen, sondern ihm sogar fristlos gekündigt. Demnach überlegen Bobic und seine Anwälte bereits, gegen die Kündigung rechtlich vorzugehen.
Durch die fristlöse Kündigung will sich Hertha offenbar die Abfindung sparen, die bei einer "ordentlichen" vorzeitigen Entlassung fällig geworden wäre. Laut "Bild" hätte es sich vertragsgemäß um eine sechsstellige Summe gehandelt – allerdings nur ein Bruchteil von Bobics Jahresgehalt in Höhe von drei Millionen Euro.
Grundlage der "außerordentlichen" Kündigung sei demnach ein Ausraster, den sich Bobic nach dem Derby (also noch am Tag seiner Entlassung) geleistet hatte. Nach wiederholten unangenehmen Fragen zur Zukunft von Hertha-Trainer Sandro Schwarz hatte Bobic einem Reporter gedroht: "Wenn du nochmal fragst, kriegst du eine gescheuert."
Dieses Verhalten – für das sich Bobic inzwischen entschuldigt hat – werde ihm vom Präsidium als vereinsschädigend ausgelegt.
Um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen, bedarf es eines eklatanten Fehlverhaltens. Eine verbale Entgleisung – wenn auch strafbar – ist nicht zwangsweise ausreichend. Bobics Fehlverhalten nach dem Derby liefert also ein juristisch eher dünnes Argument, insbesondere da sich sein Rausschmiss schon seit einiger Zeit abgezeichnet haben soll.
Darum macht auch Kay Bernstein keinen Hehl. Die Entlassung habe sich "schon einige Tage vorher… konkretisiert", wird der Hertha-Präsident von der "Bild" zitiert. "Dann haben wir den strategischen Kurswechsel vorgenommen."
Die Argumentation, dass der Vorfall als Kündigungsgrund nicht ausreicht, dürfte jedoch auch Bobic schwerfallen: Immerhin hatte er selbst als Hertha-Geschäftsführer dem langjährigen Torhüter Rune Jarstein einseitig den Vertrag gekündigt – wegen einer angeblichen verbalen Entgleisung.
Zwar wurde der Jarstein-Vertrag seinerzeit fristgerecht gekündigt. Da Fußball-Spieler jedoch in ihren Verträgen keine Rausschmiss-Klauseln haben, handelte es sich trotzdem um eine "außerordentliche" Entlassung. Zudem war Jarstein nicht Geschäftsführer des Konzerns und hat seine angebliche Entgleisung nicht live im TV ausstrahlen lassen.
Die Verhandlung im Jarstein-Prozess steht noch an (2. März). Obwohl Bobic das Mastermind hinter diesem juristischen Schachzug war, wird er wohl nicht für die Hertha-Seite als Zeuge aussagen. Gut möglich jedoch, dass er im Zuge einer eigenen Klage auf den nicht unähnlichen Fall angesprochen wird.