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Bushido-Prozess: Termin für Aussage seiner Frau Anna-Maria Ferchichi steht fest

ARCHIV - 25.01.2021, Berlin: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem K
Bushido hatte an 25 Tagen als Zeuge vor Gericht ausgesagt. Jetzt steht der Termin für die Zeugenaussage seiner Frau, Anna-Maria Ferchichi fest (Archivfoto).Bild: dpa / Paul Zinken
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Bushido-Prozess: Termin für Zeugenaussagen von Anna-Maria steht fest

31.05.2021, 16:3521.06.2021, 16:11
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Rechtsanwalt Birkhoff hadert: "Wie ich es in der letzten Verhandlung schon gesagt habe: Es kann nicht sein, dass sich die Zeugen aussuchen, wann sie dran sind." Der Verteidiger von Arafat Abou-Chaker ist ein drahtiger Mann mit Brille, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, beharrlich zu nerven, wenn er das Gefühl hat, der Prozess laufe nicht so, wie er laufen sollte. Nicht zum ersten Mal kritisiert er die Vorgehensweise bei der Zeugenanhörung. Denn auch an diesem Montag wird es keine Zeugenaussage von Anna-Maria Ferchichi geben. Die Ehefrau von Bushido befindet sich noch immer gemeinsam mit ihrem Mann im Urlaub und somit außerhalb der gerichtlichen Reichweite.

Anna-Maria für den 21. Juni geladen

Und so war der 37. Prozesstag gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder innerhalb weniger Minuten wieder beendet. Aber wenigstens mit einem Ausblick auf das, was kommt. Denn für den 21. Juni ist tatsächlich endlich Anna-Maria als Zeugin geladen. Der Vorsitzende Richter ließ es sich nicht nehmen, bei dieser Ankündigung ein wenig Feierlichkeit mitschwingen zu lassen: "Wir werden sie dann voraussichtlich vernehmen können", erklärte er.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Rechtsanwalt Birkhoff war da naturgemäß mal wieder skeptischer und hakte nach. Was denn mit dem ärztlichen Attest sei, wollte er vom Vorsitzenden wissen. Offenbar hatte er mitbekommen, dass Anna-Maria Ferchichi ein Attest eingereicht haben soll, das ihr bescheinige, aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig zu sein. Doch der Richter wandte ein, kein ärztliches Attest vorliegen zu haben.

Ob Anna-Maria dann also wirklich am 21. Juni auf dem Zeugenstuhl Platz nehmen wird, bleibt abzuwarten. Auch wenn man die ein oder andere Verfahrensweise in dem zuletzt ein bisschen eingeschlafenen Prozess merkwürdig finden kann, eines kann man sicher nicht monieren: einen fehlenden Spannungsbogen.

Wichtige Entscheidung zu Audio-Dateien steht noch aus

Dieser wird aktuell auch hochgehalten, weil eine wichtige Entscheidung noch immer aussteht. Dabei geht es um heimlich von Arafat aufgenommene Gespräche. Unter anderem sind auch Unterhaltungen mit Bushido dabei. Einige der Mitschnitte wurden im Internet geleakt und haben nur so den Weg in die Öffentlichkeit gefunden.

Die Frage ist: Dürfen diese Audio-Datein vor Gericht als Beweismittel verwendet werden? Da die Aufnahmen illegal angefertigt wurden, kommen sie eigentlich als Beweismittel nicht in Betracht. Oberstaatsanwältin Leister argumentierte in der letzten Verhandlung allerdings, die Gründe für eine Verwertung würden in einer "Gesamtabwägung" gegenüber der Nichtverwertung überwiegen. Man erhoffe sich die Aufklärung von Straftaten dadurch.

Der Richter macht sich die Entscheidung offenbar nicht leicht. Da es sich um mehrere Aufnahmen handele, die mutmaßlich mehrere Straftaten beinhalten (oder auch nicht) sei "keine Grundsatzentscheidung möglich", erklärte er. Es sei also zunächst nötig, alle Audio-Dateien anzuhören und dann individuell abzuwägen, ob das Interesse an einer Verwendung des Beweismittels überwiege. "Das können wir jetzt noch nicht entscheiden", fasste er zusammen, als wolle er den Spannungsbogen höchst persönlich auf Top-Niveau hieven.

Bushidos Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel

Die Entscheidung könnte – wenn sie denn gefallen ist – einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Prozessverlauf haben. Bei den Inhalten der Gespräche geht es um viel. Um die Geschäftsbeziehungen zwischen Arafat und Bushido, um mutmaßliche Untreue und nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit von Bushido.

Wer in die geleakten Mittschnitte reinhört, bekommt einen Eindruck von der Debattenkultur zwischen dem Rapper und seinem damaligen Manager. Hitzig und laut ging es das ein oder andere Mal zu. Vor allem als es um die Aufhebung des Managervertrags ging. Von einer konkreten Bedrohung durch Arafat kann aber eher nicht die Rede sein. Was natürlich nicht bedeutet, dass die Vorwürfe der Anklageschrift (Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung) nicht trotzdem wahr sein können. Sollten einzelne Dateien als Beweismittel zugelassen werden, ist nicht zu erwarten, dass sie die Lage eindeutiger machen. Der Fall bleibt in vielen Bereichen undurchsichtig.

Zum nächsten großen Showdown könnte es dann am 21. Juni kommen, wenn Bushidos Ehefrau als Zeugin aussagen soll und eine Entscheidung um die Audio-Dateien erwartet wird. Maximale Spannung ist also garantiert – wenn es denn so klappt.

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