Richter macht Anwalt beim Bushido-Prozess klar: "Das Eis wird langsam dünner"
Über 25 Tage hat Bushido als Zeuge und Nebenkläger gegen seinen einstigen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker ausgesagt. Beim vergangenen Prozesstag wurde dann auch noch mitgeteilt, dass gegen den "Ronin"-Interpreten und Arafat ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf räuberischer Erpressung eingeleitet wurde. Hintergrund sollen Vorwürfe des Berliner Plattenlabels Aggro Berlin sein, das Bushido nach Differenzen im Jahr 2004 verlassen hatte – mithilfe von ebenjenem Arafat Abou-Chaker.
Nachdem bereits die ehemalige Sekretärin von Bushido in den Zeugenstand gerufen wurde, war zuletzt eine Polizeibeamtin an der Reihe, die ihre Aussagen damals aufgenommen hatte. Beim mittlerweile 34. Prozesstag ging es schließlich mit der Zeugenbefragung weiter. Und wenn wir ehrlich sind: Besonders viel kam dabei nicht herum.
Verspätungen und ein "unruhiger Beginn"
Bevor es heute losgehen konnte, mussten die Anwesenden im Saal erst mal auf Yasser Abou-Chaker warten, der sich ein wenig verspätete. Nachdem der Vorsitzende Richter kurzzeitig den Gerichtssaal wieder verließ und der Angeklagte erschien, konnte es dann losgehen. Direkt im Anschluss nahm dann auch schon eine Polizeibeamtin im Zeugenstuhl Platz.
Die Beamtin hatte im Februar 2019 die Aussage der ehemaligen Sekretärin protokolliert und nahm folglich an der Vernehmung teil. Während sie sprach, war sie allerdings zunächst sehr undeutlich zu verstehen. Der Richter fasste die Stimmung am Morgen schließlich so zusammen: "Ein unruhiger Beginn." Nachdem sich die Anwesenden sortiert hatten, und die Anwälte, die später kamen, endlich ihre Roben trugen, konnte die Befragung fortgesetzt werden.
Bei dieser ging es dann erneut um die 180.000 Euro, die Rommel Abou-Chaker vom gemeinsamen Firmenkonto abgehoben haben soll, um angeblich offene Rechnungen zu begleichen. Der Richter hakte erneut nach und fragte: "Warum wurde das Geld abgehoben und nicht überwiesen?" Die Polizeibeamtin gab die Aussage der ehemaligen Sekretärin von Bushido wieder, die mittlerweile nur noch für Arafat tätig sei: "Das sollte abgehoben werden", so die Beamtin. Zu den genauen Hintergründen gab es allerdings keine neuen Erkenntnisse.
Nicht viel neuer Erkenntnisgewinn
Sie gab allerdings unter Verweis auf die Aussage von Caro W. an, dass es durchaus vorgekommen sei, dass es Teilzahlungen gegeben habe und nicht immer die kompletten Beträge gezahlt worden wären. Die Antworten der ehemaligen Büro-Angestellten von Bushido sollen zudem unkonkret gewesen sein. "Sie meinte, sich zu erinnern", erklärte die Beamtin dazu. Vor der Vernehmung soll sich Caro W. mit ihrer Mutter über die Vorladung unterhalten haben.
Staatsanwältin Petra Leister ergänzte: "Es gab eine handschriftliche Ergänzung, die hieß: 'Ich habe Arafat und Rommel Abou-Chaker mitgeteilt, dass ich eine Vorladung beim LKA habe.'" Somit seien auch zwei der Angeklagten über den Termin in Kenntnis gesetzt worden. Zudem soll Caro W. ausgesagt haben, dass das Büro immer sehr voll gewesen sei, auch Rapper wie AK oder Shindy seien dagewesen. Viel mehr Erkenntnisgewinn brachte die Aussage der Beamtin nicht.
Geld soll einvernehmlich abgehoben worden sein
Als Nächstes stellte sich dann ein weiterer Polizeibeamter den Fragen. Dieser hatte die Ex-Angestellte von Bushido 2019 vernommen. Dabei ging es konkret um die 180.000 Euro und es sollte geklärt werden, wo, durch wen und in welchem Einvernehmen der Geldbetrag abgehoben worden sei. "Es gab den Hinweis, dass es eine Absprache gegeben haben soll", sagte er. Inwiefern dies zutrifft, gilt immer noch zu klären, denn der Rapper gab bei seiner Zeugenaussage an, dass er nichts von privaten Schulden wisse, die mit dem Geld beglichen werden sollten und dies "ein ganz großer Fake" sei.
Richter: "Das Eis wird langsam dünner"
Der Polizeibeamte erklärte heute im Hinblick auf die damalige Vernehmung mit Caro W.: "Sie hat relativ knapp geantwortet. Es habe ein Gespräch gegeben, wo sie daneben gestanden haben soll. Dabei sei es darum gegangen, dass das Geld auf dem Konto vorhanden und einvernehmlich abgehoben worden sei." Diese Einvernehmlichkeit habe sie allerdings nicht konkretisieren können. Es sei ein loses Gespräch gewesen.
Caro W. hätte weiter erzählt, dass sie von dem Rapper gekündigt worden sei. Als Bushidos Anwalt den Polizeibeamten weiterführende Fragen stellen wollte, die sich nicht nur auf die eigentliche Aussage zu den 180.000 Euro bezog, grätschte Richter Martin Mrosk rein und meinte: "Das Eis wird langsam dünner, nur Fragen zur Verhandlung von Caro W., Herr Tzschoppe entfernt sich." Somit mussten diese erstmal zurückgestellt werden.
Ein interessanter Zeuge steht bevor
Inhaltlich ging es dann weiter mit den Aufgaben, die Rommel Abou-Chaker hatte und nach denen auch die Zeugin befragt wurde. Die Verteidigung wollte schließlich wissen: "Haben Sie mitbekommen, dass es Streit um die Abhebung gab?" Der Polizeibeamte antwortete: "Ich denke, dass sie nichts darüber berichtet hat." Verteidiger Birkhoff wandte ein, dass während der Befragung nicht nach der konkreten Summe von 180.000 Euro gefragt worden sei. "Jede Vernehmung ist anders", gab der Beamte zum Schluss an, jedoch sei über einen größeren Geldbetrag gesprochen worden.
Am 5. und 7. Mai ist übrigens dann Ashraf Remmo geladen. Ob es tatsächlich zu einer Aussage kommt, ist allerdings noch nicht klar, eigentlich will sich der Musikmanager auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
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