Kennst du das? Du wartest sehnsüchtig auf dein Paket und dann heißt es plötzlich: "Lieferung beim Nachbarn abgegeben." Aber was, wenn die Nachbar:innen das Päckchen einfach nicht rausrücken? Oder noch schlimmer: Das Paket nie abgegeben wurde?
Keine Sorge, watson hat die wichtigsten Fragen und Antworten auf einem Blick zusammengefasst.
In den meisten Fällen haben deine Nachbar:innen das Paket einfach nur entgegengenommen, um nett zu sein. Ein freundlicher Besuch oder ein kurzer Zettel im Briefkasten reichen oft schon, und dein Paket ist schnell wieder bei dir. Wichtig: Immer höflich bleiben, auch wenn es mal nervt. Missverständnisse klären sich meistens schneller, als man denkt.
Falls dein Paket aber nicht bei deinen Nachbar:innen ankam oder du sie nie antriffst, musst du andere Wege wählen.
Wird dein Paket beim Nachbarn abgegeben, gilt es meist als zugestellt, besonders, wenn du der Nachbarschaftsabgabe zugestimmt hast. Damit haftet der Paketdienst in der Regel nicht mehr.
Geht das Paket beim Nachbarn verloren oder wird beschädigt, kann dieser theoretisch haften: zum Beispiel bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, informiert eine Kanzlei. In der Praxis ist das aber oft schwer nachzuweisen. Am besten: Erst freundlich beim Nachbarn nachfragen. Wenn das nichts bringt, wende dich an den Händler, der ist dein Vertragspartner und kann oft mehr für dich tun.
Falls die Nachbar:innen das Paket nicht erhalten haben, gilt: Ruhe bewahren. Hier ein kleiner Notfall-Plan:
Um das zu vermeiden, nutze am besten Abstellgenehmigungen oder Paketstationen und leite die Bestellungen um.
Wer ein Paket für den Nachbarn annimmt, sollte es etwa ein bis zwei Wochen aufbewahren. Meldet sich die Nachbar:innen nicht, kannst du es beim Paketdienst oder den Absender:innen melden, aber nicht einfach entsorgen, das kann rechtliche Folgen haben.
Wichtig: Wenn du ein Paket für deine Nachbar:innen entgegennimmst, bist du rechtlich nicht verpflichtet, es dauerhaft aufzubewahren, denn du handelst freiwillig und ohne vertragliche Pflicht.
Nachbar:innen dürfen dein Paket nicht öffnen, auch wenn es versehentlich bei ihnen landet. Passiert es trotzdem, kann das als Verletzung des Postgeheimnisses (Paragraph 202 StGB) oder als Sachbeschädigung gelten.
In schweren Fällen drohen rechtliche Konsequenzen. Am besten: das Gespräch suchen. Wenn Nachbar:innen das Paket absichtlich geöffnet oder beschädigt haben, kannst du Anzeige erstatten.
Stress mit dem Nachbarn wegen eines Pakets? Braucht echt niemand. In den meisten Fällen klärt sich sowas mit einem kurzen Gespräch ganz unkompliziert. Und fürs nächste Mal: Vielleicht lieber direkt zur Packstation oder an einen sicheren Ablageort liefern lassen.