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Bußgeld droht: "Zu verschenken"-Kiste ist rechtlich nicht erlaubt

Zum verschenken - Eine Kiste mit ausgedienten dingen, eigenltich Müll, steht vor einem Hauseingang in Berlin. / To give away - A box of discarded things, actually garbage, stands in front of a house e ...
Ist das Müll oder kann das weg? Bild: imago images / Seeliger
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"Zu verschenken"-Box: Bußgeld droht bei Spenden auf dem Bürgersteig

11.11.2024, 10:5012.11.2024, 08:38
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Manchmal wird einem im Herbst erst richtig bewusst, wie viel Kram man eigentlich in der eigenen Wohnung hat. Der Bildband über Kraniche etwa, den Papa dir zu Weihnachten geschenkt hat. Oder den kitschigen Schlüsselanhänger, den du seit der Ersti-Woche vor sechs Jahren mit dir herumschleppst.

Natürlich nehmen die Kleinigkeiten einzeln nicht viel Platz ein, zusammen ergeben sie dennoch ein ziemliches Chaos. Aber zum Wegschmeißen sind sie schließlich auch zu schade.

Zumindest in Städten hat sich für dieses Dilemma aber über die Jahre eine Lösung eingebürgert: die Kiste, auf die man in krakeligen Buchstaben "zu verschenken" schreibt und mit allem unnötigen Kram gefüllt auf die Straße stellt.

Wie Kleinanzeigen, nur analog quasi. Doch du solltest dabei durchaus vorsichtig sein, um nicht bald ein hohes Bußgeld für deine scheinbar guten Taten zu zahlen.

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"Zu verschenken"-Kiste liegt rechtlich in der Grauzone

Denn rechtlich gesehen befinden sich solche Kisten in einer Grauzone. Stellst du diese auf die Straße oder den Bürgersteig vor deiner Tür, befindet sich diese nicht mehr auf dem dir zugeteilten Grundstück. Sie gilt damit als "wilde Ablagerung auf öffentlichem Grund".

Theoretisch braucht man dafür eine Sondergenehmigung der jeweiligen Kommune, damit es als legale Ablagerung gilt. Hierfür wird allerdings eine Gebühr fällig und die Genehmigung wird direkt für einen längeren Zeitraum ausgestellt – für die meisten Aussortierenden also gar nicht nötig.

Vorsicht ist aber trotzdem geboten. Denn sobald etwa ein Nachbar das Ganze dem Ordnungsamt meldet, könnte es teuer werden. Muss ein Unternehmen mit der Entsorgung beauftragt werden, kommst du selbst für die Kosten auf.

Das Ordnungsamt wird nämlich versuchen, den Verursacher ausfindig zu machen und die Kosten an diese Person zu übertragen. Vor allem bei scharfkantigen Objekten in der Kiste können laut "chip.de" Bußgelder von bis zu 500 Euro fällig werden. Bei Elektrogeräten wird es demnach mitunter noch teurer.

Diese Dinge musst du beim Verschenken beachten

Im Grunde gilt bei der den Spendenaktionen in der Nachbarschaft aber wie so häufig, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Einerseits solltest du mit deiner Kiste keine Wege versperren – denn wenn sich jemand dadurch verletzt, wirst du womöglich zur Kasse gebeten.

Zusätzlich musst du dich allgemein auch nach dem Aufstellen um die Box kümmern. Als Faustregel gilt: Sind die Sachen nach 24 bis 48 Stunden noch immer da, solltest du sie entsorgen. Auch wenn es regnet und Sachen dadurch unbrauchbar werden, solltest du dich kümmern und neu sortieren.

Allzu große Angst musst du ansonsten aber nicht haben. "Utopia" berichtet von Recherchen des SWR, wonach "Zu verschenken"-Kisten in der Vergangenheit in den wenigsten Fällen tatsächlich geahndet wurden. Je nach Nachbarschaft könnte man dich theoretisch aber eben doch für deine Großzügigkeit anschwärzen.

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Ein bisschen Geld zurück, dagegen dürfte niemand was einzuwenden haben. Viele kennen das erleichternde Gefühl, wenn Strom- oder Gasanbieter zu hohe Beitragszahlungen zurückerstatten. Aus dem Nichts hat man plötzlich viel mehr Geld zur Verfügung – yeeii!

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