Der Urlaub ist eigentlich die Zeit zum Durchatmen, Erholen und Abschalten vom Alltag. Doch was, wenn der Körper da nicht mitspielt und statt Erholung plötzlich Husten, Fieber oder sogar eine ernstere Erkrankung auf dem Reiseplan steht?
Und selbst zu Hause stellt sich die Frage: Verliere ich deshalb nun wertvolle Urlaubstage, nur weil mein Körper sich entschieden hat, genau im geplanten Urlaub krank zu werden? Watson klärt, worauf du achten musst, damit du dich richtig erholen kannst.
Wenn du im Urlaub krank wirst, musst du dich sofort bei deiner:m Arbeitgeber:in krankmelden und ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag vorlegen.
Nur dann zählen die Krankheitstage nicht als Urlaubstage und werden dir gutgeschrieben. Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, jedoch nur, wenn du dich ärztlich krankmelden lässt. Ohne Attest werden die Tage als Urlaubstage gewertet und können nicht zurückgefordert werden.
Wenn du im Ausland krank wirst, musst du dich trotzdem sofort krankmelden und dir ein ärztliches Attest ausstellen lassen.
Dieses musst du an Arbeitgeber:in und Krankenkasse schicken. Die Kostenübernahme für den Arztbesuch und andere notwendige Kosten für Medikamente oder Ähnliches hängt vom Land und deiner Versicherung ab.
Man darf generell trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren, sofern die Reise die Genesung nicht gefährdet. Entscheidend ist, dass der Urlaub medizinisch vertretbar ist. Eine ärztliche Bestätigung kann hilfreich sein, besonders bei Auslandsreisen, die zudem der Krankenkasse gemeldet werden müssen, wenn Krankengeld bezogen wird.
Wer die eigene Gesundheit gefährdet, riskiert Lohnfortzahlung, Krankengeld oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen. Am wichtigsten ist es, den Urlaub auch transparent den Arbeitgeber:innen mitzuteilen.
Wird dein Kind während deines Urlaubs krank und du musst es pflegen, bekommst du die Urlaubstage in der Regel nicht erstattet, auch nicht mit Attest. Der Urlaub gilt als genommen, selbst wenn keine Erholung möglich war.
Nur wenn du selbst erkrankst, zum Beispiel durch Ansteckung beim Kind, und eine eigene Krankschreibung vorlegen kannst, können dir die Urlaubstage gutgeschrieben werden. Kinderkrankengeld oder Sonderurlaub greift nicht während des eigenen Urlaubs.
Krank zu sein im Urlaub ist nicht nur super nervig, sondern kann auch einen bürokratischen Aufwand bedeuten. Dennoch gilt: Erhol dich gut und kuriere dich aus, vergiss dabei aber vor allem im Urlaub nicht, dir ein Attest ausstellen zu lassen.