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Deutsche Bahn ändert Bahncard-Regelung – Verbraucherzentrale weiter unzufrieden

Ein ICE auf der Hochgeschwindigkeitstrasse auf der Hallberbachtalbrücke neben der A3. Neustadt Wied, 10.02.2024 Rheinland-Pfalz Deutschland *** An ICE on the high-speed road on the Hallberbachtal brid ...
Für Bahncard-Kunden steht eine kleine Änderung bevor.Bild: imago images / Panama Pictures
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Nach Verbraucherschutz-Klage: Deutsche Bahn kommt Kunden bei Bahncard entgegen

21.07.2024, 10:13
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Irgendwie schafft es die Deutsche Bahn nur sehr schleppend, ihren Ruf zu verbessern. Nach dem Desaster bei der Fußball-EM zog Bahnchef Richard Lutz eine positive Bilanz und wischte damit die Kritik der Fußballfans wegen Verspätungen beiseite, um ein Beispiel zu nennen. Gut aufgenommen wurde das nicht. Auch für die Geschäftspraktiken gibt es immer wieder harte Kritik.

Im Februar reichte die Verbraucherzentrale Thüringen eine Klage gegen den Konzern ein. Aus Sicht der Verbraucherschützer:innen seien die Regelungen zur Kündigung der Bahncards unzulässig. Und obwohl sich die Deutsche Bahn mitunter wenig einsichtig zeigt, lenkt sie diesmal freiwillig ein.

Bahncard: Deutsche Bahn ändert wichtige Regelung

Lange Zeit mussten Bahn-Kund:innen sechs Wochen vor Ablauf ihres Bahncard-Abos kündigen. Kamen sie dem nicht nach, verlängerte sich das Abonnement der Rabattkarte um ein Jahr. Das sei rechtlich unzulässig, sagt die Verbraucherzentrale Thüringen in einer Mitteilung.

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Mittlerweile ist die Regelung aber etwas laxer. Kund:innen können jetzt mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende kündigen. Der Vertrag selbst verlängert sich aber dennoch weiterhin automatisch um ein Jahr, wenn Kund:innen eben nicht vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

Deutsche Bahn: Verbraucherzentrale klagt weiter wegen Bahncards

Jedoch sei es nach einer gesetzlichen Regelung nicht rechtens, dass sich Abo-Verträge nach Ablauf einer Mindestlaufzeit um ganze Jahre verlängern, sagen Verbraucherschützer:innen. Laut Gesetzgebung müsse es, sobald die Mindestlaufzeit durch ist, eine Möglichkeit geben, das Abo monatlich zu kündigen. Die Verbraucherzentrale zieht ihre Klage gegen die Bahn entsprechend nicht zurück.

Letztlich sei wichtig, ein rechtskräftiges Urteil durchzudrücken, um für langfristige und eindeutige Rechtssicherheit zu sorgen. Ziel ist, die einjährige Vertragsverlängerung zu kippen, sprich, dass die Bahncard-Abos ausschließlich auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

Ist das der Fall, können Kund:innen ihre Abos monatlich kündigen. Verhandelt werden soll das ganze vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen Ende des Jahres. Für manche Kund:innen könnte es eine Zitterpartie werden.

Deutsche Bahn: Rund jeder dritte Fernzug verspätet

Immerhin: das freiwillige Einlenken ist ein kleiner Schritt. Dennoch hat die Bahn einiges zu tun, um ihren Ruf zu verbessern. Leicht wird das nicht. Erst kürzlich meldete sie, dass sie im ersten Halbjahr 2024 so unzuverlässig wie lange nicht gewesen sei. Lediglich 62,7 Prozent der Fernzüge kamen in der Zeit pünktlich an. Der Konzern begründet das mit Streiks, Baustellen und zahlreicher Unwetter.

Die Reisendenpünktlichkeit fiel mit 66,8 Prozent ebenfalls nicht rosig aus. Anders als bei der betrieblichen Pünktlichkeit wird dabei ausgewertet, wie groß der Anteil der Reisenden war, die ihr Ziel ohne große Verzögerungen erreicht haben. Ein Fahrgast gilt bei einer Verzögerung von 15 Minuten als verspätet.

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