Teilnehmerin einer Demonstration für die Entkriminalisierungen von Abtreibungen in Argentinien.Bild: Natacha Pisarenko/AP
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Abgelehnt! Argentinisches Parlament will Abtreibung nicht legalisieren
09.08.2018, 09:51
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Ein Land ist gespalten: Am frühen Donnerstagmorgen hat der argentinische Senat mit 38 gegen 31 Stimmen eine Gesetzesvorlage zur Legalisierung von Abtreibung gestimmt. Zehntausende Menschen hatten sich noch am Mittwoch auf den Straßen um das argentinische Parlament versammelt – um teils für und teils gegen die Legalisierung von Abtreibung zu demonstrieren.
Zehntausende Menschen hatten sich während der 16-stündigen Debatte auf den Straßen um das Parlament versammelt, um teils für und teils gegen die Legalisierung der Abtreibung zu demonstrieren.
Nach der gültigen Gesetzgebung von 1921 machen sich bei einer Abtreibung nicht nur die Ärzte, sondern auch die Frauen strafbar. Zwischen 2007 und 2016 sind in Argentinien 63 Menschen in Verbindung mit illegalen Abtreibungen vor Gericht verurteilt worden.
Die Katholische Kirche hatte aktiv gegen die Legalisierung der Abtreibung gestritten. Die Abstimmung im Parlament selbst fand ohne Fraktionszwang statt.
In Buenos Aires kamen am Mittwoch noch Tausende zum Protest gegen die mögliche Ablehnung des Abtreibungslegalisierungsgesetzes zusammen.
In Argentinien ist Abtreibung bislang nur im Fall von Vergewaltigung oder Lebensgefahr für Mutter oder Kind erlaubt. Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums werden jedoch jährlich über 350.000 illegale Abtreibungen durchgeführt.
Auch in Deutschland wird protestiert.
Diese Demonstrantinnen setzen sich für die Entkriminalisierung von Abtreibungen ein.Bild: Natacha Pisarenko/AP
Rund 50.000 Frauen werden jährlich wegen gesundheitlicher Komplikationen nach diesen Eingriffen in Krankenhäuser eingeliefert.
Anfang August demonstrierten einige Frauen im Stil der US-Serie "Handmaid's Tale"
Bild: MARCOS BRINDICCI/reuters
Was das neue Gesetz vorsieht:
Künftig sollen Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt sein. Später sollen sie straffrei bleiben, wenn das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde, das Baby nicht überlebensfähig ist oder das Leben der Mutter in Gefahr ist. Die Abtreibungen sollen kostenlos in staatlichen Kliniken durchgeführt werden.
(pb/dpa)
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