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Du darfst keine Museumsbilder fotografieren und sie dann auf Wikipedia stellen

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Du darfst keine Museumsbilder fotografieren und sie dann auf Wikipedia stellen

20.12.2018, 12:38
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Wenn im Museum Fotografieren verboten ist, dürfen Besucher keine Bilder von Gemälden aufnehmen und diese online stellen. Klingt eigentlich einleuchtend, ein Mann hatte im Jahr 2007 trotzdem Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

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Bild: Imago

Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden: So geht das nicht (Az.: I ZR 104/17). Der Mann hat demnach gegen folgende Regeln verstoßen:

  • Nach der Entscheidung des I. Zivilsenats verstieß der Mann im Falle der gescannten Bilder aus dem Katalog gegen das Urheberrecht. Denn der Fotograf der Bilder hatte ausschließlich dem Museum die Veröffentlichungsrechte  übertragen.
  • Mit den eigenen Fotos habe der Angeklagte außerdem gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot im Museum verstoßen. Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat seien Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Gemälde selbst sind aber gemeinfrei, dass heißt, sie unterliegen 70 Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts.

(pbl/dpa)

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