Wenn im Museum Fotografieren verboten ist, dürfen Besucher keine Bilder von Gemälden aufnehmen und diese online stellen. Klingt eigentlich einleuchtend, ein Mann hatte im Jahr 2007 trotzdem Gemälde im Reiss-Engelhorn-Museum in Mannheim fotografiert sowie Fotos aus einem Katalog gescannt und alles bei Wikipedia hochgeladen.
Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden: So geht das nicht (Az.: I ZR 104/17). Der Mann hat demnach gegen folgende Regeln verstoßen:
Die Gemälde selbst sind aber gemeinfrei, dass heißt, sie unterliegen 70 Jahre nach dem Tod der Künstler nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts.
(pbl/dpa)