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Schwesta Ewa: Urteil gefällt! Am Ende gewann keiner – der Prozess in 6 Akten

Die Rapperin Schwesta Ewa wehrt sich gegen ihre Verurteilung.
Die Rapperin Schwesta Ewa wehrt sich gegen ihre Verurteilung.Bild: Imago/saicle/Getty Images/Pexels/Montage Watson
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Urteil gefallen! Am Ende gewann keiner – Der Prozess von Schwesta Ewa in 6 Akten

2017 wurde die Rapperin Schwesta Ewa zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – am Donnerstag wehrte sie sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen ihre Verurteilung. Es geht um Straftaten im Rotlichtmilieu. Auch die Staatsanwaltschaft war nicht zufrieden mit dem vorherigen Urteil. Doch am Ende gewann keiner.
28.02.2019, 16:5228.02.2019, 17:05
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Die Taten:

In der Urteilsbegründung lässt der Richter im Juni 2017 erkennen, dass die vier jungen Frauen, die über das Internet mit Schwesta Ewa in Kontakt traten, nicht völlig unschuldig an ihrem Schicksal seien.

Im Fan-Kreis der Rapperin gehöre die Prostitution zum Lebensstil, sagt der Vorsitzende Richter Martin Bach. Das "Geschäftsmodell" sah dann so aus:

  • In Mittelklasse-Hotels wurden für einige Tage Zimmer angemietet und sexuelle Dienstleistungen der jungen Frauen via Internet angeboten.
  • Nach Ansicht des Gerichts ließen sich die Frauen freiwillig darauf ein.
  • Allerdings setzte es fast täglich Schläge und Tritte von Schwesta Ewa. Sie habe "ihrem Jähzorn freien Lauf gelassen", sagt Richter Bach. Dabei sei es um Kleinigkeiten gegangen, etwa, dass eine der Frauen rote Socken mit weißer Wäsche in die Waschmaschine gegeben habe. In einem anderen Fall sei eine junge Frau bei einem Freier eingeschlafen, woraufhin die Angeklagte ausgerastet sei.
  • Der Vorsitzende Richter sagt aber auch, dass über die zahllosen Internet-Veröffentlichungen das jähzornige Wesen der Sängerin bekannt gewesen sei.
  • Die Kontaktaufnahme zu Schwesta Ewa sei als "ein Stück Einverständnis mit deren Rohheiten" zu sehen. Eine der jungen Frauen ist als Nebenklägerin in dem Prozess aufgetreten.

Acht Monate U-Haft:

Auf ihre Taten folgten acht Monate Untersuchungshaft – seit dem Urteil am Landgericht Frankfurt ist sie allerdings wieder auf freiem Fuß.

Ihre Aussage:

  • In ihrer Aussage berichtete sie von ihrer eigenen Zeit im Rotlichtmilieu. "Ich bin mit 17 Jahren Prostituierte geworden", hat sie beim Prozessauftakt erzählt.
  • Sie habe damit sofort aufgehört, als sie mit dem Rappen angefangen habe.
  • Die Schläge und Tritte gegen die jungen Frauen hat Schwesta Ewa vor Gericht eingeräumt, die Vorwürfe, sie habe die Frauen zur Prostitution gezwungen, aber bestritten.
  • Auch die Zeuginnen selbst haben diese Version gestützt.
Schwesta Ewa:
Schwesta Ewa wurde 1984 in Polen geboren und wuchs in Kiel auf, 2004 zog sie nach Frankfurt. Sie ist eine der wenigen Frauen in der von Männern dominierten Rapszene.

Das erste Urteil:

  • Zweieinhalb Jahre muss die Rapperin ins Gefängnis, so lautet das Strafmaß des Landgerichts Frankfurt.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte sogar vier Jahre und drei Monate Haft für die 32-Jährige gefordert.
  • Verurteilt wurde Schwesta Ewa 2017 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung, nicht aber wegen Zuhälterei und Menschenhandels.
  • Außerdem wurde ihr Haftbefehl aufgehoben.
  • Den Vorwurf, sie habe vier junge weibliche Fans zur Prostitution gezwungen, sieht das Gericht aber nicht als erwiesen an. "Diese Frauen haben sich freiwillig mit dem Geschäftsmodell der Angeklagten identifiziert", sagte Bach damals.
  • Warum ist sie noch auf freiem Fuß? Bislang hat das Urteil keinen Bestand. Hat das Urteil Bestand, muss sie aber noch mal ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe ist ihr knapp nicht ermöglicht worden: Nur bei einer Verurteilung bis zu zwei Jahren Haft kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die erneute Verhandlung:

Am Donnerstag wehrte sich Schwesta Ewa gegen ihre Verurteilung am Bundesgerichtshof. Auch die Ankläger und eine Nebenklägerin haben Revision gegen das Urteil eingelegt.

Die Rapperin zeigte sich zuversichtlich, dass ihr wegen der Straftaten zumindest keine härtere Strafe droht:

"Ich glaub, ich hab' ein gutes Gefühl. Hat sich doch gut angehört."
Das sagte Ewa am Donnerstag nach der Verhandlung ihres Falls am BGH in Karlsruhe.

Das finale Urteil

Und am Ende? Gewinnt keiner. Das Urteil: Die Revisionen werden verworfen. Weder wird Schwesta Ewa wegen Menschenhandels verurteilt, wie es die Staatsanwaltschaft und eine Nebenklägerin wollte. Noch wird das Urteil des Frankfurter Landgerichts abgemildert. Stattdessen bleibt es bei diesem: 2 Jahre und 6 Monate für Schwesta Ewa. Acht Monate Hat die Rapperin bereits in Form von U-Haft abgesessen. Wann sie die Haft antreten muss, wird nun das Landgericht entscheiden. (bild.de)

(as/hd/mit dpa)

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