Auszubildende in Deutschland haben im Jahr 2017 durchschnittlich 876 Euro monatlich verdient, sagt das Bundesinstitut für Berufsbildung.
Das sind 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Trotzdem ist es immer noch wenig. Ob Miete,
Monatskarte fürs Bahnfahren, Auto und Benzin oder Materialien für den
Unterricht – das Gehalt schrumpft über den Monat rasend schnell und Azubis sind oft auf
finanzielle Hilfsmittel wie Bafög oder Unterstützung aus der Familie angewiesen.
876 Euro sind aber noch nicht die untere Grenze. Es geht schlechter bezahlt.
Das sind die 18 am schlechtesten bezahlten (tariflichen) Ausbildungsberufe:
Der Wert ist jeweils der Durchschnitt aus den Lehrjahren. Los geht's mit dem noch am besten bezahlten Koch. Ganz unten findest du den schlechtbezahltesten Ausbildungsberuf.
Koch/Köchin
Bild: dpa-Zentralbild
West: 784 Euro
Ost: 669 Euro
Maler/-in und Lackierer/-in
Bild: dpa-tmn
West und Ost: 693 Euro
Tierwirt/in
Bild: dpa-tmn
West: 673 Euro
Ost: 607 Euro
Glaser/in
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West: 678 Euro
Ost: keine Zahlen
Wie viel oder wenig jemand in einer Ausbildung verdient, kann sehr unterschiedlich ausfallen:
Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt davon ab, in welchem Beruf, in welcher Branche, in welchem Bundesland (im Westen Deutschlands gibt es immer noch mehr Geld als im Osten) die Ausbildung stattfindet und welches Geschlecht man hat (Frauen verdienen im Schnitt 2,8 Prozent weniger als Männer). Außerdem steigt die Vergütung oft in jedem Lehrjahr, sodass es im dritten Jahr mehr Geld gibt als im ersten. Auch im selben Beruf kann das Gehalt ungleich ausfallen.
Viele Branchen haben tarifliche Regelungen. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbart haben, wie viel Auszubildende verdienen. In manchen Branchen gibt es keine tariflichen Regelungen. Dann orientiert sich der Ausbildungsbetrieb bei der Bezahlung an ähnlich strukturierten Betrieben und Branchen oder er zahlt eine Durchschnittsvergütung.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Ausbildung in einem nicht tarifgebundenen Betrieb machst, darf höchstens 20 Prozent weniger bekommen als andere Azubis in derselben Branche und Region im Schnitt verdienen.
Der Mindestlohn gilt nicht für Azubis, weil diese sich nicht in einem Arbeits-, sondern sich in einem Bildungsverhältnis befinden. Auszubildende haben aber Anspruch auf finanzielle Hilfe wie Kindergeld, Wohngeld und Miethilfe, BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Außerdem können sie nach Absprache mit ihrem Arbeitgeber einen Nebenjob ausüben, in dem sie monatlich maximal 450 Euro verdienen dürfen.