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Stealthing: Mann zieht bei Sex Kondom ab – jetzt wurde er in Berlin verurteilt

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Bild: Getty/Montage
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Er zog beim Sex das Kondom ab. Dafür wurde A. jetzt in Berlin verurteilt

18.12.2018, 12:3518.12.2018, 15:02
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Lust und Leid liegen manchmal sehr nah beieinander. An einem Abend im Oktober 2017 war es Lust gewesen. Zumindest am Anfang. Eine junge Frau und ein junger Mann hatten Sex. Einvernehmlich. Doch dann zog der Mann das Kondom ab. 

An einem Morgen im Dezember 2018 geht es nun um Leid. Denn der Mann hat das Kondom gegen das "ausdrückliche Verlangen" der Frau abgezogen, wie der Staatsanwalt in der Anklage verliest.

Die Anklage

Saal 768. Amtsgericht Tiergarten. Es geht um Paragraf 177 Absatz 1 und Absatz 6.1. Für Nicht-Juristen: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung. 

Der Angeklagte A. ist Mitte 30, Polizeiobermeister, eine Verurteilung könnte seine Entlassung aus dem Dienst bedeuten. An diesem Dezembertag geht es um viel. Es geht um ihr Leben, es geht auch um sein Leben. Es geht um Konsens, um Vereinbarungen, um Willen und Erinnerungen. Und es geht um die möglicherweise erste Verurteilung in Deutschland wegen "Stealthing": Dem Abziehen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs, ohne dass die Partnerin oder der Partner das wollte.

Der Prozess

Was passiert, wenn Lust und Leid auf so abstrakte Begriffe wie Wahrheit und Gerechtigkeit treffen, zeigt sich an diesem Morgen. Auf den Berliner Asphalt platscht der Regen, irgendwo bohrt eine Maschine. Im Saal suchen Menschen nach der Wahrheit. Und die Wahrheit hinter Paragraf 177 ist konkret, sie muss es sein: Wann wurde das Kondom vom Penis gezogen? Warum? Wo landete das Ejakulat? Wie ist es dazu gekommen?  

"Darf ich ausholen?" Der Angeklagte A. trägt einen blauen Pulli, dunkle Jeans. Er wirkt nervös. Er fängt an zu erzählen, seine Geschichte der Geschehnisse vom 17. Oktober 2017. Sie klingt zunächst wie eine normale Dating-App-Geschichte. Harmlos, unspektakulär.

Er fand die Nebenklägerin "sympathisch", wie er sagt. Man habe sich geschrieben, hin und her. Eines seiner Profilfotos zeigt ihn als Polizist. Es kommt zu einem Treffen. Es ist ungefähr 22 Uhr, er holt sie an der Haustür ab. Sie setzen sich in sein Wohnzimmer, trinken Tee. Vielleicht steht auch Knabberzeug auf dem Tisch, möglich. Sie schauen fern, unterhalten sich. Ihr Vater ist auch Polizist. Gemeinsamkeiten.

Irgendwann küssen sie sich, tauschen Zärtlichkeiten aus. Sie fragt, ob er ein Kondom hat. Hat er. Sie gehen ins Schlafzimmer. Sie haben Sex. Erst in der Missionarsstellung, dann von hinten. Als er merkt, dass er sich dem Höhepunkt nähert, zieht er seinen Penis heraus. Das Kondom ist gerissen, sagt er. Er zieht es ab und reibt sich mit der Hand zum Orgasmus. Er spritzt ab.

Er denkt, er habe auf den Rücken oder den Po gespritzt. Aber es könnte sein, dass er dabei den Intimbereich getroffen habe. Er weiß es leider nicht genau. Es war dunkel.  

Der Richter fragt: Woher wussten sie, dass das Kondom gerissen ist? Der Staatsanwalt fragt: Wie dunkel war es? Der Opferanwalt fragt: Aber sie hat doch mehrfach gesagt, dass sie nur mit Kondom Sex haben will?  

A. muss also weitererzählen, von der Nacht, die erst nur zwei etwas anging und jetzt von rund einem Dutzend Menschen gehört wird. Er muss sehr konkret werden über den Sex, den er hatte und den sie so nicht wollte.  

L., die Geschädigte, wie es im Amtsdeutsch heißt, fragt ihn, ob er das Kondom bewusst abgezogen hat, erinnert er sich. Er sagt: Ja, habe ich. Doch nur, damit er sich besser selber befriedigen konnte, sagt er. 

L. wird wütend, erzählt er. Sie bekommt Panik und verlässt hastig seine Wohnung. Ein, zwei Stunden später klopfen zwei Männer an seine Tür, er macht nicht auf und erfährt erst hinterher: Das waren zwei Kollegen von der Kripo.  

Denn L. ist zur Polizei gegangen. Sie hatte einvernehmlichen Sex mit Kondom gewollt, doch er hat es abgezogen. "L., es tut mir leid, das war keine Absicht", schrieb er ihr bei WhatsApp später, der Richter liest die Nachricht vor. Was er meinte. Was er sagte. Was er getan hat. Darum geht es.  

"Haben sie schon mal was von Stealthing gehört?" fragt der Staatsanwalt. Ja, da habe er sich im Anschluss drüber informiert, sagt der Angeklagte. Der Richter fragt, wie man das Wort ausspricht.

Stealthing

"Stealth" bedeutet Heimlichkeit. Der Begriff ist in diesem Zusammenhang relativ neu. Das Phänomen nicht. Im April 2017 veröffentlichte eine US-amerikanische Juristin einen Aufsatz zu dem Thema, in den Medien wurde entsprechend über diesen "neuen Trend" berichtet.

Aber Stealthing wird in Internetforen schon deutlich länger beschrieben. Auch wenn es dort noch keinen Namen hatte: "Hilfe, der Typ hat einfach das Kondom abgezogen, was soll ich tun?" Oder: "Totale Panik, Kerl hat einfach Kondom abgenommen."

Frauen, die von einem solchen Erlebnis berichten, haben Angst vor Ansteckung, vor ungewollter Schwangerschaft. Aber sie fühlen sich auch verletzt, ihr Vertrauen wurde missbraucht. Sie fühlen sich beschmutzt. Beschämt. "Warum macht der das? Kann ich den nicht anzeigen?"

Mittlerweile schon. Und das macht diesen Fall so besonders. Joachim Renzikowski ist Professor für Strafrecht an der Universität Halle-Wittenberg. Er erklärt: "Mit der Veränderung des Sexualstrafrechts 2016 wird 'nein heißt nein' im Gesetz verankert. 'Nein heißt nein' bedeutet, dass ein sexueller Akt gegen den erkennbaren Willen des Opfers nicht vollführt werden darf. Dabei muss sich das Opfer nicht unbedingt wehren. Es reicht, wenn der Akt gegen den Willen der Person geschieht. Beim Stealthing wird entgegen einer vorherigen Absprache nicht oder nicht vollständig verhütet. Der erkennbare Wille war verhüteter Geschlechtsverkehr. Und damit sind wir bei Paragraf 177."

Joachim Renzikowski ist kein Fall bekannt, in dem in Deutschland seitdem schon jemand wegen Stealthing verurteilt worden wäre.

Jetzt gibt es diesen Fall.  

Das Ende, vorläufig

Disziplinarische Konsequenzen
Polizisten, gegen die ein Strafverfahren geführt wird, können auch mit disziplinarrechtlichen Schritten rechnen. Wir haben die Polizei für den vorliegenden Fall um Auskunft gebeten.

Nach A.s Aussage wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Was die Nebenklägerin L. also erzählte und wie sie es erzählte, erfahren die Zuschauer nicht mehr.

Das Urteil aber schon: Der Richter entscheidet: A. wird zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss außerdem Schmerzensgeld an die Geschädigte zahlen. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen auf ihn zukommen, bleibt offen.  

Der Angeklagte hat eine Woche Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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