Was muss YouTube über Raubkopierer verraten? Das wird am Donnerstag entschieden
20.02.2019, 19:07
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Wer raubkopierte Filme auf YouTube einstellt,
riskiert Schadenersatz-Forderungen - der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr), mit welchen
Auskünften die Internet-Plattform bei der Suche nach den
Verantwortlichen helfen muss.
Diese verbergen sich meist hinter Fantasienamen. Anders als in Internet-Tauschbörsen hinterlassen sie nicht sichtbar ihre IP-Adresse. Mehr erfährt nur der Betreiber.
Eine 1990 ins noch ältere Urheberrechtsgesetz eingefügte Vorschrift verpflichtet diesen, "Namen und Anschrift" herauszugeben. Beides liegt YouTube nach eigenen Angaben nicht vor.
Der Filmverleiher
Constantin will deshalb die E-Mail-Adressen und Telefonnummern dreier
Nutzer sowie die verwendeten IP-Adressen wissen. Umstritten ist, ob
das durch die Formulierung im Gesetz gedeckt ist.
In der Verhandlung
im November hatten die Richter angedeutet, dass mit einer Anschrift
heutzutage wohl auch die E-Mail-Adresse gemeint sein dürfte. Bei den
anderen Daten schienen sie eher skeptisch.