Der Karfreitag ist nicht nur ein christlicher Feiertag, sondern ein "stiller Tag". An solchen Tagen darf man nicht tanzen. Das ist gesetzlich geregelt. Außerdem gilt ein Vorführverbot für rund 700 Filme.
Die Verbote haben religiöse Gründe. An Karfreitag gedenken Christen dem Tod Jesu am Kreuz. Der Tag soll nach christlichem Glauben angemessen zurückhaltend verbracht werden.
Grundlage ist Artikel 140 des Grundgesetzes, wonach Sonntage und Feiertage gesetzlich geschützt sind. Genaueres ist in den Feiertagsgesetzen der Länder festgelegt. Tanzverbote und Filmverbote gelten in Deutschland nicht nur an Karfreitag, sondern auch an Volkstrauertagen und dem Totensonntag.
In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist auch Allerheiligen ein solcher stiller Tag. Das Tanzverbot an Karfreitag gilt in Berlin von 4 Uhr bis 21 Uhr. In Bayern ist Tanzen ganztägig untersagt.
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die auch für die Altersfreigabe von Filmen zuständig ist. Sie führt eine Liste von inzwischen mehr als 700 Filmen. Untersagt werden nach Angaben der FSK Filme, die "dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist".
Das Verbot betrifft vor allem alte Filme, denn es werden nur noch selten neue Filme auf die Liste gesetzt. 2015 wurden zum Beispiel nur vier Filme hinzugefügt.
Verboten sind unter anderem "Terminator", "Mad Max", "The Rocky Horror Picture Show", aber auch die Religionssatire "Das Leben des Brian". Auch Kinderfilme sind auf der Liste zu finden.
Die FSK setzte 2001 den Klassiker "Heidi in den Bergen" auf die Liste. Allerdings: Das Verbot gilt nur für Kinos. Im Fernsehen dürfte "Heidi" gezeigt werden.
Auf der Liste stehen zahlreiche Horror- und Exzess-Filme wie "Blutrausch der Zombies", "Der Knochenbrecher schlägt wieder zu", "Supervixens" oder "Bierfest".
Auch Komödien wie "Piratensender Powerplay" mit Thomas Gottschalk, "Didi - Der Doppelgänger" mit Dieter Hallervorden oder mehrere Filme mit Bud Spencer und Terence Hill oder Louis de Funès dürfen nicht gezeigt werden.
Das Verbot trifft aber auch Klassiker wie "Mary Poppins" und "Die Feuerzangenbowle".
Hier kannst du die vollständige Liste anschauen.
Die Mehrheit der Deutschen stört das Tanzverbot an stillen Feiertagen nicht. Das fand das Meinungsforschungsinstituts YouGov 2016 heraus. 52 Prozent befürworten das Verbot. 38 Prozent sind dagegen, zehn Prozent machten dazu keine Angabe.
Dieser Artikel erschien zuerst auf t-online.de