Geburtenregister erlaubt das Geschlecht "divers" – unter einer umstrittenen Bedingung
14.12.2018, 07:1114.12.2018, 07:11
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Eine dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister ist jetzt in Deutschland beschlossene Sache. Der Bundestag hat entschieden: Neben "männlich" und "weiblich" ist im
Geburtenregister künftig auch die Option "divers" für intersexuelle
Menschen möglich. Damit tritt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem
vergangenen Jahr in Kraft. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem
männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, hatte das Gericht als
Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot
gewertet.
Die Reformpläne der großen Koalition standen allerdings von Anfang an
in der Kritik, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der
Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird. Diese
Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt.
Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche
Versicherung der Betroffenen ausreichend sein.
Der Lesben- und Schwulenverband LSVD zeigte sich trotzdem enttäuscht
und kritisierte, Intersexualität werde weitgehend auf körperliche
Abweichungen eingeengt. LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels betonte, "dass sich das Geschlecht nicht allein nach körperlichen Merkmalen
bestimmen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren
mitbestimmt wird".
Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann verwies hingegen auf das
staatliche Interesse an einem Personenstandsregister mit Beweiskraft.
Dies lasse keine Selbsteinschätzung nach subjektiven Empfindungen zu.
Noch deutlicher wandte sich die AfD gegen eine solche Möglichkeit.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch sagte: "Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein
objektives Faktum – so wie Alter und Körpergröße auch."
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