Alexander Gauland und die AfD dürften mit ihrem Lehrerportal nicht weit kommen. imago
Die AfD hatte da wieder eine Idee, mit der sie gut zündeln konnte: Ein Portal soll Lehrer listen, die sich im Unterricht gegen rechts engagieren.
Nun haben Juristen haben den AfD-Vorstoß des Lehrerportals geprüft. Sie kommen zu dem Schluss:
Fazit: Der Vorstoß ist nicht rechtens. Kontrollverlust bei der AfD.
Pädagogisch ist bei der AfD so manches schockierend. In Hessen etwa wirbt ein Landtagskandidat in sozialem Medien damit:
Wenn ein #AfD-ler meint, daß es okay ist Gewalt gegen Kinder auszuüben, dann kann man ihn ja auch mal bei seinem Arbeitgeber melden...#noAfD #noNazis pic.twitter.com/3pYo8aGi6P
— ☮️ SiMack 💨🔥 (@simack2118) 10. Oktober 2018
In der inhaltlichen Debatte (nicht um die Prügelstrafe, sondern das Petz-Portal) beruft sich die Partei auf den sogenannten "Beutelsbacher Konsens". Ein Kompromiss unter Lehrenden in der politischen Bildung, der besagt:
Grundkonsens der politischen Bildung sauer-beus, michael u.a.: sozialkunde und wirtschaftslehre in lernbausteinen
Soweit, so gut. Steht ja da. Aber ernsthaft, liebe AfD, Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das ist nicht verhandelbar. Und damit auch nicht des Behandeln von menschenverachtender Politik.
(dpa, afp, rtr)
Sowohl die AfD, als auch diverse rechte und rechtsextreme Organisationen wie die "Identitäre Bewegung" haben den Globalen Migrationspakt in den vergangenen Wochen zu einem ihrer wichtigsten Kampagnenthemen auserkoren.
Um Stimmung dagegen zu machen, verbreiten sie Falschbehauptungen und Lügen über die Inhalte und die möglichen Auswirkungen des Migrationspaktes. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen behauptet etwa, durch den Pakt wolle Bundeskanzlerin Angela Merkel "allen Migranten weltweit den …